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266 Millionen für den Umweltschutz

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Ziel einer modernen Umweltpolitik ist es, nicht nur auf bereits eingetretene Umweltschäden zu reagieren, sondern unliebsame Nebenwirkungen unserer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung rechtzeitig zu erkennen und durch vorausschauenden Umweltschutz zu vermeiden. Ohne Mitwirkung des einzelnen Bürgers bleiben die Bemühungen der Landesregierung um den Umweltschutz erfolglos. Es besteht daher für jeden die Verpflichtung, umweltgerecht zu denken, zu handeln und vor allem Verständnis für Umwelt- Schutzmaßnahmen aufzubringen. Umweltschutz muß auf einem Umweltrecht beruhen, das Schutz und Entwicklung der Naturgrundlagen zu einer dringlichen Aufgabe staatlicher Daseinsvorsorge macht. Punktuell reagierender Umweltschutz kann daher eine umfassende Umweltpolitik nicht mehr ersetzen.

Mit vollem Recht, denn Umweltschutz bedeutet nichts anderes als eine hygienische Daseinsvorsorge. Die Investitionen in die Verbesserung der Lebensverhältnisse spiegeln die Bedeutung wider, die das Land diesen Problemen beimißt. 1977 werden 266 Millionen Schilling direkt für den Umweltschutz aufgewendet. Dazu kommen zwei Milliarden Schilling Haushaltsmittel, die indirekt für die Umweltverbesserung wirksam werden.

Das Land Oberösterreich und seine Regierung können eine mögliche Umweltkrise allein nicht bewältigen. Das Umweltproblem ist als Bestandteil der Raumordnung eine politische, also jedermann betreffende Aufgabe, die nur in Zusammenarbeit aller Kräfte gelöst werden kann.

Das von meinem Amtsvorgänger Dr. Wenzl 1972 proklamierte „Umwelt- schutzjahr” hat eine Fülle von Aktivitäten und Aktionen ins Leben gerufen, die heute aus dem Bewußtsein der oberösterreichischen Bevölkerung nicht mehr wegzudenken sind.

Beste Beispiele dafür sind die Sammelaktionen „Saubere Landschaft”, „Plastiksäcke”, „Autowracks”, „Altreifen”, „Altpapier” und „Altglas”, die zum Teil ständig, zum Teil periodisch durchgeführt werden und großen Erfolg verbuchen.

Das reicht aber meiner Meinung nach keinesfalls aus, es wird vielmehr immer wichtiger, die Komponenten des Umweltschutzes, wie Wasser, Luft, Müll und Lärm nicht gesondert, sondern gemeinsam zu behandeln, weil sie auch gemeinsam die Existenzgrundlagen des Menschen und aller übrigen Lebewesen beeinflussen. Deshalb haben wir auch rund 30 Landesgesetze geschaffen, die in irgendeiner Form Umweltschutzbestimmungen enthalten.

All diese Gesetze bilden zusammen eine wirksame Basis für die Sauberhaltung unserer Umwelt und sind eine wichtige Voraussetzung für ein gesünderes Leben. Der von mancher Seite herangetragene Wunsch nach einem alle Bereiche des Umweltschutzes umfassenden Einheitsgesetz scheint schon allein deshalb kaum zielführend, weil die sehr vielschichtigen Lebensbereiche nicht einfach in einem einzelnen Gesetz reglementiert werden können. Es ist daher erforderlich, die Belange des Umweltschutzes in je dem Einzelfall in den entsprechenden Gesetzen zu berücksichtigen.

Es muß jedoch zugegeben werden, daß in manchen Bereichen des Umweltschutzes die Abstimmung der Länder untereinander bzw. gegenüber dem Bund noch verbessert werden kann.

In Oberösterreich bilden seit mehreren Jahren die Abwasser- und Müllbeseitigung Schwerpunkte der Umweltschutzarbeit. Die Maßnahmen zur Reinhaltung der Grund- und Oberflächengewässer wie der Bau biologischer Kläranlagen und die Sanierung der Seen durch Ringkanalisationen haben einen gigantischen Umfang angenommen und insgesamt verhindert, daß die Wasserverschmutzung zu irreparablen Schäden geführt hat. Mit der geplanten Errichtung von neun regionalen Müllrotteanlagen - drei arbeiten bereits - als Ersatz für Hunderte- in der Landschaft verstreute Mistablageplätze, hatte der Landtag schon vor zwei Jahren einen weiteren entscheidenden Schritt zur Verbesserung der Lebensqualität getan.

Nach exakten Vorarbeiten und nach einer entsprechenden Vorbereitungszeit tritt nunmehr die Überwachung der Luftgüte in Oberösterreich in ein entscheidendes Stadium. Es wurde daher heuer der Luftüberwachung ar- beits- und informationsmäßig der Vorrang eingeräumt. In einer ersten Ausbauphase stellte die Immissionsschutzabteilung beim Amt der Landesregierung seit 1974 an 350 Stellen im gesamten Bundesland Langzeitmeßgeräte zur Erfassung des Schwefel- und Staubgehaltes der Luft auf. Im oberösterreichischen Zentralraum und an weiteren Belastungsschwerpunkten wurden und werden gegenwärtig vollautomatisch arbeitende Prüfstationen eingerichtet, die den Schadstoffgehalt der Luft messen und die Halbstundenmittelwerte an die Linzer Zentrale übermitteln. Um abseits solcher Meßstellen genaue Auskunft über die Luftgüte, über die wesentlichen Schadstoffkomponenten und meteorologischen Erscheinungen zu erhalten, wurde auch ein Luftmeßwagen in Dienst gestellt. Außerdem wurde ein Labor eingerichtet, in dem die Meßergebnisse nach wissenschaftlichen Methoden ausgewertet werden. Dieser automatisch arbeitende Luft- meßdienst gibt uns die Möglichkeit, bei Grenzwertüberschreitungen sofort Gegenmaßnahmen zu treffen.

Auf die Herausforderung, die in den Umweltproblemen liegt, hat auch die Wirtschaft bereits reagiert. In zunehmendem Maß entwickelt sie Verfahren und Produkte, die Umweltschäden vermeiden. Damit trägt sie der erforderlichen Unterordnung von Produktionstechniken unter die Gesetze des gemeinsamen Lebensraumes Rechnung. Das kann aber niemals heißen, daß den Betrieben vom Amt her in übertriebenem Eifer Umwelt- schutzvorschreibungen gemacht werden, die zu ihrem Untergang führen müßten.

Hierzu meine persönliche Leitvorstellung: Gesundheit und Sicherheit der Menschen haben Vorrang, aber die Produktionsstätten dürfen im Zuge der Umweltschutzmaßnahmen nicht zugrunde gehen. Wegen der weltweiten Konkurrenz und wegen der Sicherung der Arbeitsplätze müssen die diesbezüglichen Maßnahmen wirtschaftlich tragbar bleiben.

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