7055354-1991_16_02.jpg
Digital In Arbeit

Beifall für Mock-Initiative

Werbung
Werbung
Werbung

Das Leid des Kurdenvolkes hat unerträgliche Ausmaße angenommen. Es muß etwas geschehen, daß sich eine solche Tragödie möglichst nicht mehr wiederholen kann.

Deshalb ist Beifall angebracht für den Chef der österreichischen Au ßenpolitik, der um eine Weichenstellung bemüht ist.

Minister Alois Mock hat die österreichische UN-Delegation angewiesen, Schritte zu unternehmen, damit Menschenrechtsverletzungen sowie Friedensverletzungen Gegenstand rechtsverbindlicher Sanktionen des UN-Sicherheitsrates werden können.

Der Sicherheitsrat ist zum Unterschied von anderen Organen der Vereinten Nationen jene Instanz, die verbindliche Entscheidungen treffen kann. Was der Sicherheitsrat anordnet, muß befolgt werden. Aber in seine Zuständigkeit fällt im wesentlichen nur der Problembereich Frieden, Friedensbedrohung, Aggression.

Dagegen hat die 1948 von der Generalversammlung verabschiedete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte angesichts der erzielten Einstimmigkeit zwar einen hohen moralischen Verpflichtungsgrad, aber keine völkerrechtliche Verbindlichkeit (FURCHE 15/ 1991). Man hat ein „gemeinsames Ideal" formuliert, das auch in vielen Staatsverfassungen und gelegentlich sogar in Gerichtsurteilen Widerhall fand - aber ein Exekutionstitel für den Sicherheitsrat ist die Erklärung nicht.

Selbst zwei 1966 verabschiedete Internationale Pakte über wirtschaftliche, soziale und kulturelle sowie über bürgerliche und politische Rechte, die rechtsverbindliche Verträge darstellen, verpflichten nur die Unterzeichnerstaaten. Herrscher per Henkerbeil können sich durch Verweigerung der Unterschrift dem UN-Verdikt noch immer entziehen.

Österreichs Außenminister argumentiert nun: Besonders schwere Menschenrechtsverletzungen müssen auch dann von den Vereinten Nationen geahndet werden können, wenn Maßnahmen zu ihrer Sicherung einen Eingriff in die inneren Angelegenheiten eines Staates darstellen.

Verletzungen von Leib und Leben, Folter und Haft ohne Richterbefehl, Erniedrigung und Entwürdigung der menschlichen Person sind in der Tat keine „inneren Angelegenheiten". Außerdem hängen Friede und Menschenrechte eng zusammen: Wer diese schwer verletzt, bedroht auch jenen emsthaft.

Die Menschenrechte gehen die ganze Menschheitsfamilie an. Wer diese Rechte mit Füßen tritt, muß von der Mitwelt zur Rechenschaft gezogen werden können.

Man kann sich vorstellen, wieviele Domen den Weg zur Verwirklichung solcher Grundsätze säumen-. Denn die Blutherrscher sind zahlreich wie der Sand am Meer. Aber Österreichs Initiative ist ein Schritt in die rechte Richtung.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung