6643037-1958_07_01.jpg
Digital In Arbeit

Demokratie ohne „Stürmer und Dränger“

Werbung
Werbung
Werbung

Der Idealismus, der einst der Demokratie den Weg gebahnt hat, ist längst der Einsicht gewichen, daß reale Demokratie nur ein System der Kompromisse zwischen Gruppeninteressen, aber noch lange nicht gleichbedeutend mit dem höchsten Wohl der Gemeinschaft ist. Ebensowenig ist reale Demokratie Selbstbestimmung des Volkes, sondern gemäß dem „ehernen Gesetz der Oligarchen“, wie es Robert Michels schon vor 50 Jahren formuliert hat, wird auch hier das Schicksal des Volkes durch Führungsgremien bestimmt, die, trotz aller Wahlen, sich vom Volke ziemlich unabhängig entfalten. Dies ist heute, wenn auch in verschiedener Form, bei allen Völkern so, also fühlt man sich fast versucht, einer Geschichtsphilosophie zuzustimmen, die jüngst von berufensten Seiten (vom Präsidenten des Nationalrates im Budgetausschuß und vom Vizekanzler vor den sozialistischen Juristen) dargelegt wurde, wonach die Aera des „r e p r ä-sentativen Parlamentarismus“ abgeschlossen sei und nun. mit geschichtlicher Notwendigkeit die des „p a r t e i s t a a 11 i c h e n“ begonnen habe. Man könnte darr* uch der im Vorjahre von einer angesehene. Parteizeitung verfochtenen Meinung beipflichten, „die vier Säulen unserer Demokratie heißen Regierung, Parteivorstände. Führungsgremien der Interessenverbände und Landeshauptleute“. Denen, die zum Beispiel in der Budgetdebatte über die Entmachtung des Parlamentes klagten, tritt dort die ( Ueberlegung entgegen, „ob ein allzu aktives Parlament nicht mehr stören als nützen würde“. „Stürmer und Dränger“ würden es nur erschweren, zu einheitlichen Beschlüssen zu gelangen. Selbst wenn dies alles erwägenswert ist, fragt es sich, ob die oligarchische Entwicklung das auch in anderen Ländern wahrzunehmende Maß bei uns in Oesterreich nicht weit überschritten habe und ob damit nicht einem schließlichen Heranreifen unseres Volkes zu einer echten Demokratie der Weg völlig verlegt wird.

Betrachten wir genauer, was die Bundesverfassung fordert und was in Wirklichkeit ist. Das Grundgesetz kennt nur einen Souverän, das Parlament, das übrige ist Beiwerk. Die Bundesregierung ist im wesentlichen nur ein Exekutivausschuß des Parlaments, sie bedarf seines Vertrauens. Die „politische Partei“ ist bei uns kein Legalbegriff, sondern nur ein soziologisches Faktum. Auch „Kammern“ kennt die Verfassung nicht, erst in den einfachen Kammergesetzen ist den beruflichen Interessenvertretungen eine Gutachterrolle zu den Gesetzentwürfen eingeräumt. Jedenfalls sind die Abgeordneten, man muß dies immer wieder betonen, „in der Ausübung ihres Berufes an keinen Auftrag gebunden“, jeder ist Vertreter des ganzen Volkes. In Wahrheit aber ist, und dies geben ja die oben genannten Stimmen offen zu, Oesterreich ein „Parteien- und Kammerstaat“, und das Parlament spielt nur eine untergeordnete Rolle. Warum sind nun die Parteien und Kammern so stark und ist das Parlament so schwach?

Die starke Ausprägung der Parteien als vom Volke beinahe unabhängige Körper beruht vor allem auf dem Listenwahlrecht. Das Reihungsund Streichungsrecht ist praktisch wertlos. So

wird aber das Prinzip des freien Mandates praktisch aufgehoben, der Abgeordnete muß im Auftrage seiner Partei stimmen, er muß sich dem Klubzwang fügen, denn als „Wilder“ kann er nur noch bis zur nächsten Wahl existieren. Innerhalb der Parteien können sich somit gerade nur die Persönlichkeiten des Führungsgremiums entfalten, die Reihen ergänzen sich nicht durch Volkswahl, sondern durch Kooptierung. Dadurch kann kein neues Blut in die Volksvertretung eindringen.

Die beruflichen Interessenvertretungen aber, die öffentlichen, wie die privaten, haben via facti einen entscheidenden Einfluß auf die Willensbildung gewonnen, sie stellen sich als mächtige „pressure groups“ dar. Die Listen der Parteien werden ganz überwiegend mit ihren Vertrauensmännern, mit Kammer-, Bundes-, Gewerkschaftsfunktionären oder -Sekretären besetzt, es besteht also weitgehend eine Personalunion mit der Volksvertretung. Auch für die Besetzung der Ministerstellen kommt in erster Linie die Prominenz der Kammern und Gewerkschaften in Betracht. Die Gutachterrolle der Kammern gegenüber den Gesetzentwürfen kommt praktisch einem Vetorecht gleich. Die Arbeiterkammern aber treten gleich mit dem Gewerkschaftsbund, der, obwohl ein privatrechtlicher Verein, dennoch die stärkere Autorität ist. Auch die Kammergremien werden auf Listen gewählt, auch hier sind die Wähler und die kleinen Mandatare ohne Einfluß. Schon rein satzungsgemäß orientieren sich alle diese Stellen nur an den Standesinteressen, die Wahrnehmung des Gemeinwohls liegt nicht in ihrer Funktion.

Ein entscheidender Einfluß dieser Strukturen aber ergibt sich durch das Koalitionsregime zweier überstarker Parteien. Koalitionen sind unvermeidlich in einem Mehrparteienstaat, nur so ergeben sich tragfähige Mehrheiten und tragbare Kompromisse. Aber sie sind nur dann unbedenklich, wenn sie Platz lassen für eine wirksame Opposition und Kontrolle. Das bestehende Kräfteverhältnis: 156 Mandatare in der Koalition und nur noch 9 außerhalb, von denen wiederum ein Teil den Staat überhaupt verneint, läßt eine solche aber nicht zu.

Bei dieser Sachlage wird die Funktion des Parlamentes notwendig mechanische Die Gesetzgebung gestaltet sich wesentlich anders, als es die Bundesverfassung vorsieht. Die Gesetzentwürfe werden zumeist von den Interessenvertretungen zusammen mit den ihnen nahestehenden Ministerien lanciert. Jeder solche Entwurf muß dann durch das Filter der Kammern hindurch. Erhebt eine Kammerkategorie entschiedenen Einspruch, so wird er als aussichtslos zurückgezogen. Passiert er aber diese Hürde, so kommt er vor den Ministerrat, der ihn jedoch „koalitionsrechtlich“ nur bei Stimmeneinhelligkeit zum Gesetzesvorschlag der Bundesregierung erheben kan. Ergeben sich hier ernste Schwierigkeiten, dann greift allenfalls ein „Koalitionsausschuß“, wiederum ein rein politisches Organ, „koordinierend“, ein. Erst wenn alle diese Führungsorgane übereinstimmen, geht der „Gesetzesvorschlag“ an den Nationalrat. Dieser steht also unter dem

Druck einer im wesentlichen vollzogenen Tatsache. Seine führenden Mitglieder waren ja schon auf „höherer Ebene“ bei der Ausarbeitung beteiligt, im übrigen wirkt der Koalitionszwang. Nur Detailänderungen kommen noch in Frage, aber auch Initiativanträge werden hierbei nur nach Einvernehmen mit dem Koalitionspartner verhandelt. Die Lesungen und Debatten im Plenum haben zuletzt nur noch zeremoniellen Charakter, und ,die Vorlagen werden in der Reg*l vor Sessionsschluß schockweise angenommen.

Mit all dem wird durchaus nicht behauptet, daß wir volksfeindlich regiert werden. Man muß sogar zugestehen, daß der beschriebenen Entwicklung auch eine gewisse sachliche Notwendigkeit innewohnt. Die vordringlichste öffentliche Aufgabe ist heute ja die angemessene Verteilung des Sozialproduktes. Dafür aber sind nächst den Löhnen und Preisen auch die Steuern, Zölle und Subventionen und ist die Gestion von Währung und Kredit bestimmend. Hier wäre das Mehrheitsprinzip des Parlaments in der Tat sinnwidrig, und wenn es angewendet werden würde, dann müßte sich jede Regelung, die dem realen Sinn der Wirtschaft widerspricht, früher oder später rächen, also muß hier alles einhellig be-

schlossen werden. Damit ist aber auch schon eine Grenze für die aufgezeigten Methoden gezogen; was darüber hinausgeht, darf keinesfalls nach Standes- und Parteiinteresse, also nicht durch Kammern und auf Klasseninteressen geeichte Parteien entschieden werden. Die Fragen der Außenpolitik z. B. haben mit Partei-und Standesinteressen nichts zu tun, aber auch die nur scheinbar wirtschaftlichen Schicksalsfragen: wie weit Privatwirtschaft oder Verstaatlichung, wie weit private oder öffentliche Investitionstätigkeit, wie weit Selbstverantwortlichkeit oder staatliche Fürsorge, sind nicht Verteilungsfragen, sondern solche der öffentlichen Ordnung überhaupt. Für die Verwaltungs- und strafrechtlichen Probleme ist offenbar nur das Parlament selbst zuständig, für die rechtliche und soziale Stellung der Beamten sind es sicherlich nicht die übrigen Berufsstände. Schließlich wäre es engstirnig, auch für die Zukunft nur die Probleme des Wohlfahrtsstaates, des „heiligen Lebensstandards“ zu sehen, nicht auch die parallel mit der Lösung der sozialen Probleme immer dringlicher werdenden des Kulturstaates, für die die beschriebenen Institutionen aber ganz gewiß nicht das richtige Organ haben. Die Probleme

der Bevölkerungspolitik, Familie, Jugenderziehung, Volksbildung, Freizeitgestaltung, Pflege der Wissenschaften und Künste werden mit wachsendem Wohlstande immer akuter, , Sie haben mit Klassen und Ständen aber gar nichts zu tun, sie fallen notwendig in die Kompetenz eines eigenständigen, aktiven, auf den vielfarbigen Stimmungen des Volkes basierenden Parlamentes. Daß wir ein für solche Aufgaben gerechtes derzeit nicht haben, das erklärt uns die Malaise der Intelligenz, die Apathie des Volkes und den Zynismus breiter Schichten der Jugend. Während in der Ersten Republik die politischen Leidenschaften überschäumten, leiden

wir heute vielfach unter politischer Indolenz. Die hohe Beteiligung der Bevölkerung bei Wahlen kann durchaus nicht als wirkliche Anteilnahme am öffentlichen Leben gedeutet werden. Auch die reale Demokratie ist nur möglich bei einer solchen lebendigen Anteilnahme. Diese kann nicht gewonnen werden bei einem reinen Listenwahlrecht, bei Uebermacht der Kammern, einem starren, jede fruchtbare Opposition ausschaltenden Koalitionsregime (was etwas anderes ist, als die notwendige fruchtbare Zusammenarbeit der beiden großen Parteien), bei Verwaltungsproporz und Funktionslosigkeit des Parlamentes. Gewiß wäre es eine Illusion, zu meinen, daß die hier

notwendigen Reformen, auf die in der Budgetdebatte sogar von sozialistischer Seite hingewiesen wurde, auch schon wahre Demokratie bringen würden. Aber mit ihnen eröffnet sich eine Gasse für ein Erziehungswerk zur Demokratie. Schaffen wir ein wahrhaft volksverwurzeltes, nach anderen Seiten hin aber unabhängiges Parlament, dann werden sich dieses und das Volk wechselseitig zur Aktivität und zuletzt auch zur wahren Einsicht und zum Gemeinsinn erziehen. Dieser Prozeß mag lange dauern, aber um den Enderfolg braucht uns nicht bange zu sein, denn hier gilt auch heute noch das Wort des großen Leibniz: „Die Erziehung überwindet alles.“

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung