Bischofsernennungen als Riesenbaustelle der katholischen Kirche: Drei
Neubesetzungen stehen an Österreichs Kirchenspitze an. Das System
dahinter ist intransparent wie eh und je. Ein Gastkommentar des
stellvertretenden Vorsitzenden der "Laieninitiative".
Ein EU-Mitgliedsstaat der Kandidatenländer an anderen Kriterien als jenen des EU-Rechts misst, macht sich des Rechtsbruchs schuldig.Zu den wirklich heißen Themen der Innenpolitik gehört die Forderung nach einem Volksentscheid über die Erweiterung der Europäischen Union. Sie und die themenverwandte Forderung, Österreich solle wegen des Atomkraftwerks Temelín gegen eine Aufnahme Tschechiens ein Veto einlegen, sind der einzige wirkliche Sprengstoff für die gegenwärtige ÖVP-FPÖ-Koalition. Alle Spar- und Restrukturierungsmaßnahmen, wessen Klientel sie im Einzelnen gerade treffen mögen,
Die in Aussicht genommene Erweiterung der Europäischen Union macht nach allgemeiner Auffassung eine Reform der Institutionen unumgänglich. Die jetzigen EU-Institutionen entsprechen im wesentlichen noch jenen der Sechsergemeinschaft von 1957 und sind für eine Union von 20, 25, 30 und mehr Staaten zu schwerfällig. Die EU-Regierungskonferenz von 1996/97 brachte diesbezüglich kein Ergebnis; beim Abschluss des Amsterdamer Vertrags von 1997 wurde in einem Protokoll bloß festgelegt, dass die Institutionenreform spätestens ein Jahr vor der nächsten Erweiterung abgeschlossen sein müsse. Der
Auch in der Kirche muß es gestattet sein, seine Rechte zu reklamieren. Für in dieser Hinsicht unzufriedene Gläubige kann Austritt nicht die einzige Alternative sein.
Der UN-Sicherheitsrat hat am 6. Oktober 1992 einstimmig eine Resolution verabschiedet, in welcher Generalsekretär Boutros Ghali dringendst aufgefordert wird, eine unparteiische Expertenkommission zur Prüfung der Berichte über Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien und insbesondere in Bosnien und der Herzegowina einzusetzen.
Die erste Frage ist jene nach den völkerrechtlich füreine Staatsentstehung entscheidenden Kriterien; danach ist unter Anlegen derselben an einen konkreten Sachverhalt zu entscheiden, ob hier ein neuer Staat entstanden ist. Es gibt also von vornherein einen zweifachen Ansatzpunkt für Meinungsverschiedenheiten: einen theoretischen (man ist sich über die Kriterien nicht einig) und einen praktischen (unterschiedliche Beurteilung der konkreten Situation). Dazu kommt, daß dieses Problem von einem anderen überlagert wird, das ihm erst das praktische Interesse für die übrigen Mitglieder der
War die Erklärung der Unabhängigkeit durch Kroatien und Slowenien rechtmäßig und ist diese damit von allen Seiten zu respektieren? Wenn ja: Was kann getan werden, um die Respektierung der Unabhängigkeit durchzusetzen?
Der langjährige Apostolische Nuntius in Österreich und jetzige Kurienkardinal Opilio Rossi feiert am 14. Mai seinen 70. Geburtstag.1910 als Sohn italienischer Emigranten in New York geboren, kommt er schon bald danach in seine norditalienische Heimat zurück. 1933 wird er nach philosophischen, theologischen und juristischen Studien zum Priester der Diözese Piacenza geweiht.In den päpstlichen diplomatischen Dienst berufen, verfolgt er alsNuntiatursekretär in schwierigster Zeit in Berlin unmittelbar, wie der Heilige Stuhl gegen Konkordatsbruch, Verletzung der Religionsfreiheit und anderer
Unter den Zweigen des positiven Rechts, mit denen sich der Jurist zu befassen hat, kommt dem Völkerrecht ein besonderer Charakter zu. Während auf Grund der großen Kodifikationen seit dem Ausgang des 18. Jahrhunderts das innerstaatliche Recht auf dem europäischen Festland in ganz überwiegendem Maße geschriebenes Recht ist, hat das Völkerrecht trotz der (vor allem seit dem Zweiten Weltkrieg) voranschreitenden Kodifikationsbewegung seine Eigenart, grundsätzlich Gewohnheitsrecht also ungeschriebenes Recht zu sein, bewahrt. Zieht man nun in Betracht, daß selbst die kodifizierten Bereiche
Schläfrig herumstehende Garderobe-frauen und müde drekiblicikende Herren, die gegen ein Uhr nach ihren Mänteln verlangten — das war zuletzt eine gewohnte Erschednung in der Hofburg. Es hande’lte sich dabei aber keineswegs um abgekämpfte Ballbesucher, die das Fest frühzeitig verließen, sondern um die Delegierten von 72 Staaten, die an der unter den Auspizien der Vereinten Nationen im Kongreßzentrum der Wiener Hofburg stattfindenden Konferenz über die Anmaiime eines ProtokoHes betreffend psychotrope Substanzen (vgl. „Die Furche", Nummer 3/1971) teilnahmen.Diesem Gremium von