Klarheit über die Vergangenheit, Basis für die Zukunft

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Zur Aufarbeitung des NS-Erbes in der Zweiten Republik im Rahmen der SP-Zukunftsdiskussion

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Zur Aufarbeitung des NS-Erbes in der Zweiten Republik im Rahmen der SP-Zukunftsdiskussion

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Zum Thema. Am Donnerstag, dem 6. März 2000, nahm der designierte SPÖ-Vorsitzende Alfred Gusenbauer im Parlamentsgebäude zum Umgang der Sozialdemokratie mit Österreichs NS-Vergangenheit Stellung.

Die SPÖ ist nach ihrem Programm, nach ihrer Geschichte, nach ihrem Selbstverständnis und nach ihren geistigen Traditionen eine der Demokratie zutiefst verbundene, antifaschistische Partei, die den Nationalsozialismus und seine Verbrechen auf das Entschiedenste ablehnt und immer abgelehnt hat.

Die SPÖ war während der Herrschaft des Nationalsozialismus in Österreich verboten (so wie sie auch schon vorher, während der Zeit des Austrofaschismus verboten war) und viele ihrer Mitglieder waren im Widerstand gegen das nationalsozialistische Regime, wurden inhaftiert, wurden vertrieben, wurden hingerichtet oder fielen dem Holocaust zum Opfer.

Als Beispiele für diesen kämpferischen, oft mit dem Leben bezahlten Antifaschismus seien hier Käthe Leichter, Robert Danneberg oder Rosa Jochmann genannt. Bruno Kreisky wurde wie tausende andere Sozialdemokraten ins Exil getrieben.

An diesen historischen Fakten ändert auch die Tatsache nichts, daß nach dem Verbot der österreichischen Sozialdemokratie und nach der Zerschlagung des Parlamentarismus durch das Dollfuß-Regime im Jahr 1934 eine Reihe von enttäuschten, verbitterten und politisch entwurzelten Sozialdemokraten den Nationalsozialisten in die Hände getrieben wurde. Darüberhinaus gab es nicht wenige Arbeiter und Angestellte beziehungsweise Arbeitslose, die in den Versprechungen der Nationalsozialisten einen Hoffnungsschimmer sahen und sich von den opportunistischen Parolen und vom raffinierten Populismus der Nationalsozialisten beeindrucken ließen.

Auch die Tatsache, daß Karl Renner im März 1938 aus Gründen, die noch immer nicht restlos geklärt sind, den Anschluß billigte, darf hier nicht unerwähnt bleiben.

Der Nationalsozialismus, und insbesondere der Holocaust, also der millionenfache Mord an Juden waren ein einzigartiges Verbrechen an der Menschheit. Aber auch Christen, Sozialdemokraten und Kommunisten, Roma und Sinti, Homosexuelle und Behinderte et cetera wurden brutal verfolgt und in Konzentrations- und Vernichtungslagern umgebracht. Voraussetzung für den Aufstieg des Nationalsozialismus war unter anderem eine gigantische ökonomische, gesellschaftliche und politische Krise. Große Massen von Menschen, die unter normalen Bedingungen "zivile Verhaltensnormen" befolgten, ließen sich täuschen, blenden, mitreißen und aufhetzen. Diese Massenmobilisierung hat spezielle Voraussetzungen für den Führerkult, für die Diktatur, für die Fremdenfeindlichkeit, für den Rassismus und schließlich für einen verbrecherischen Angriffskrieg sowie für den industriell organisierten Massenmord geschaffen.

Im April 1945 ist das nationalsozialistische Regime in Österreich zusammengebrochen. Die Selbständigkeit Österreichs wurde wiedererlangt, der Aufbau eines demokratischen Gemeinwesens konnte in Angriff genommen werden, und es begann in Form der Zweiten Republik ein neues Kapitel in der Geschichte unseres Landes.

In dieser Situation, die von denen, die bis zuletzt Anhänger des Nationalsozialismus waren, als Niederlage, von allen anderen aber als Befreiung empfunden wurde, mußte auch die Aufgabe der sogenannten "Entnazifizierung" in Angriff genommen werden. Zu diesem Zweck wurden zunächst strenge Sonderregelungen geschaffen. Viele Verbrechen und Kriegsverbrechen wurden zur Anklage gebracht und eine beträchtliche Anzahl von strengen Urteilen, darunter auch dutzende Todesurteile, wurden verhängt beziehungsweise vollstreckt, hunderttausende verloren das Wahlrecht, viele mußten aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden. Wir wissen aber auch, daß der Versuch Gerechtigkeit zu schaffen, sowohl vom Ansatz her, als auch von der Durchführung her, unvollkommen blieb. Etlichen Personen gelang die Flucht ins Ausland, in anderen Fällen kam es zum Verzicht auf eine Anklage, zu Freisprüchen oder zu Urteilen, die zumindest aus heutiger Sicht völlig unakzeptabel erscheinen. Etliche Richter und Staatsanwälte aus der NS-Zeit blieben in ihren Funktionen, obwohl sie sich sehr wohl schuldig gemacht hatten. Auch das "Phänomen Borodajkewycz" war kein Einzelfall.

Für die große Masse der Minderbelasteten, der Mitläufer, der Wegseher, der Nichthelden, der Ängstlichen, nicht zuletzt aber auch der freiwillig und unfreiwillig Eingerückten bedeutete das Ende des Krieges nicht nur - wie schon erwähnt -, eine Befreiung, sondern gleichzeitig Orientierungslosigkeit, Demütigung, Angst und sogar ein kollektives Trauma, das noch Jahre und Jahrzehnte fortwirkte und den Wiederaufbau der demokratischen Republik begleitete und immer wieder vor Probleme stellte.

Die in der Moskauer Deklaration vom 1. November 1943 von den Alliierten vertretene These von "Österreich als dem ersten Opfer" des NS-Regimes spielte beim Wiederaufbau der Republik eine wichtige Rolle und beeinflußte eine ganze Reihe von Entscheidungen. Insbesondere führte diese pauschale Feststellung zu einer Reihe weiterer pauschaler Schlußfolgerungen oder Beurteilungen. Erst viel später wurde von einem sozialdemokratischen Bundeskanzler, nämlich von Dr. Franz Vranitzky, von der Regierungsbank im Plenarsitzungssaal des österreichischen Nationalrates, die wichtige, historisch korrekte und befreiende Feststellung getroffen, daß Österreicher "sowohl Opfer als auch Täter" waren.

Und einige weitere Jahre später, nämlich am 1. Oktober 1998, hat die Bundesregierung unter dem Vorsitz von Bundeskanzler Mag. Viktor Klima und über Initiative von Viktor Klima eine Historikerkommission eingesetzt, deren Mandat es ist, den Vermögensentzug während der NS-Zeit sowie Rückstellungen beziehungsweise Entschädigungen der Republik Österreich nach 1945 zu erforschen und darüber zu berichten. Die Tätigkeit dieser Historikerkommission ist eine unverzichtbare Grundlage für weitere Entschädigungsmaßnahmen der Republik Österreich und insbesondere auch für die weitere Aufarbeitung unserer Geschichte.

Tatsache ist aber, daß die Auseinandersetzung mit unserer eigenen historischen Rolle, aber auch die Auseinandersetzung mit Fragen der Wiedergutmachung und nicht zuletzt die Bemühungen um die Rückkehr vertriebener Opfer des Nationalsozialismus zumindest in den ersten Jahrzehnten nach 1945 unvollständig geblieben sind.

Die Hinwendung zum ökonomischen und sozialen Wiederaufbau der Republik, sowie der aufkommende "Kalte Krieg" begünstigten die kollektive Verdrängung der Vergangenheit. Auch in anderen Staaten konnte man übrigens beobachten, daß relativ kurze Zeit nach dem Krieg die Auseinandersetzung mit dem aktuellen Kommunismus und Stalinismus wichtiger wurde, als die Auseinandersetzung mit dem überwundenen Regime des Nationalsozialismus.

Es kann daher heute nicht um eine punktuelle Suche nach einzelnen Fehlern gehen, sondern es geht um eine Aufarbeitung des nationalsozialistischen Erbes aus einem inzwischen beträchtlich gewordenen zeitlichen Abstand, was zwar Nachteile hat, aber auch Vorteile mit sich bringt.

Diese kritische Aufarbeitung muß Teil einer gesamtgesellschaftlichen Debatte sein, in der alle Parteien, Institutionen, Verbände, Gebietskörperschaften, Kirchen, Medien und Bildungseinrichtungen, die in der Geschichte der Zweiten Republik Verantwortung trugen oder tragen, jeweils ihren selbstkritischen Beitrag leisten müßten.

Die österreichische Sozialdemokratie, die in ihrer Geschichte nie eine Diktatur zu verantworten hatte, sondern immer ein Bollwerk gegen jede Form der Diktatur gebildet hat, ergreift nicht nur die Initiative zu dieser Aufarbeitung, sondern wird sich daran auch intensiv, ehrlich und selbstkritisch beteiligen.

Wahr ist, daß es für den Aufbau Österreichs als demokratisches Gemeinwesen nach 1945 - ähnlich wie in der Bundesrepublik Deutschland - wichtig war, eine Zweiteilung des Landes in Bürger mit vollen Rechten und Bürger mit minderen Rechten zu überwinden und möglichst alle Bürger in das demokratische System zu integrieren. In diesem Sinne sollten die Sondergesetze aus der unmittelbaren Nachkriegszeit soweit wie möglich wieder aufgehoben oder zumindest eingeschränkt werden. Das Verbotsgesetz blieb davon natürlich unberührt.

Daher wurde folgender Grundsatz entwickelt: Jene, die zwar politisch geirrt hatten, aber sich nichts zu schulden kommen ließen, sollten in voller Gleichberechtigung am Wiederaufbau der Demokratie mitarbeiten können, jene aber, die sich an Verbrechen und strafbaren Handlungen beteiligt hatten, sollten dafür zur Verantwortung gezogen werden.

Wahr ist allerdings, daß dieser zweifellos sinnvolle Grundsatz in der Praxis immer wieder mißachtet wurde.

Wahr ist auch, daß die positive Haltung einzelner Mitglieder der SPÖ-Führung zur Gründung des Verbandes der Unabhängigen (VdU als Vorgängerin der FPÖ) und die intensiven Kontakte der ÖVP-Führung zu den Exponenten des VdU (Oberweiß!) nicht nur mit demokratischer Uneigennützigkeit, sondern auch mit taktischen Interessen der damaligen Koalitionspartner zu tun hatten.

Wahr ist auch, daß der Elan zur Entnazifizierung von Gesellschaft und Politik sichtbar schwächer wurde, als die ehemaligen Nationalsozialisten bei den Nationalratswahlen ab 1949 wieder wahlberechtigt waren und ein Wettlauf zwischen den demokratischen Parteien um Wähler und Wählergunst einsetzte. Auch die Strafverfolgung von NS-Tätern wurde zumindest ab den fünfziger Jahren aus den verschiedensten Gründen immer lückenhafter und mit immer weniger Nachdruck geführt. Es sollte nicht geleugnet werden, daß dies zum Teil auch auf Kameraderie, Opportunismus und mangelndes Unrechtsbewußtsein zurückzuführen war.

Da aber auch andere Argumente in diesem Zusammenhang eine Rolle spielten (zum Beispiel der Gedanke, daß der Freispruch eines Beschuldigten schädlicher und für die Opfer schmerzlicher sein könnte, als der Verzicht auf eine allenfalls unter Beweisnot stehende Anklage), wird angeregt, in wissenschaftlichen Untersuchungen, Habilitationen und Dissertationen besonderes Augenmerk auf die Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung von NS-Verbrechen in Österreich zu richten.

Ein weiteres sensibles Thema ist anzuschneiden, nämlich die Tatsache, daß viele Österreicherinnen und Österreicher, die dem Holocaust nur durch die Emigration entrinnen konnten, nach 1945 nicht in adäquater und angemessener Weise zur Rückkehr nach Österreich eingeladen wurden. Viele der aus Österreich Vertriebenen mußten daher das Gefühl haben, daß ihre alte Heimat an ihrem weiteren Schicksal nicht interessiert ist, und daß ihre Vertreibung als eine nicht korrekturbedürftige Tatsache hingenommen wurde.

Selbst Bruno Kreisky ist erst 1951 nach Österreich zurückgekehrt. Und es gibt auch einzelne Fälle - in diesem Zusammenhang muß zum Beispiel Otto Leichter erwähnt werden - wo Emigranten, die nach Österreich zurückgekehrt waren, eine Umgebung vorfanden, die sie veranlaßte in ihre "zweite Heimat" zurückzukehren.

Somit kann man sagen, daß die Forderung des AZ-Chefredakteurs Oskar Pollak, der nach seiner Rückkehr aus der Emigration gefordert hat, es sei notwendig auch "den inneren Nazi zu bekämpfen", nicht immer in ausreichendem Maß erfüllt wurde und das Bemühen um einen Umdenkprozeß nicht immer genügend ausgebildet war.

Vor diesem Hintergrund ist zum Beispiel auch die zutiefst bedauerliche Tatsache zu sehen, daß eine offenbar in besonders unmenschlicher Art in das NS-Regime verstrickte Person, wie Dr. Heinrich Gross nach 1945 in einerWeise Karriere machen konnte, für die man sich heute zutiefst schämen muß.

Zwar ist richtig, daß Dr. Gross in einem Gerichtsverfahren, das noch in den vierziger Jahren bis zum Obersten Gerichtshof ging, nicht rechtskräftig verurteilt wurde und daß die jüngst erhobene Anklage zum Teil auf Material und Aussagen beruht, die in dieser Form am Beginn der Zweiten Republik nicht zur Verfügung standen. Dennoch hätte für einen Menschen, wie Dr. Gross nie Platz in der SPÖ, und nie Platz in einer medizinischen Anstalt der Zweiten Republik sein dürfen. Daß Dr. Gross 1981 (also vor 19 Jahren) aus der SPÖ ausgeschlossen wurde, sei der Vollständigkeit halber angemerkt.

Man muß den Mut haben einzugestehen, daß auch die SPÖ in der Nachkriegszeit bei einzelnen Entscheidungen oder Entwicklungen Fehler begangen hat, die jedenfalls aus heutiger Sicht nicht zu beschönigen, sondern kritisch zu hinterfragen beziehungsweise zu kritisieren sind.

Was die Diskussionen über Bruno Kreisky betrifft, muß zunächst festgestellt werden, daß der ganz überwiegende Teil seiner Arbeit es verdient in hervorragender Weise bewertet zu werden und daß Kreisky als Schöpfer des modernen Österreich einen unverrückbar herausragenden Platz in der Geschichte unserer Republik hat. Seine Vorwürfe an Simon Wiesenthal waren aber von Form und Inhalt her unfair und daher unakzeptabel, was umso mehr schmerzt, je größer der Abstand zu diesen Auseinandersetzungen ist - auch wenn dem harte und nicht immer faire Attacken von Simon Wiesenthal auf Bruno Kreisky und seine Politik vorangegangen sind.

Auch Christian Broda ist eine Persönlichkeit, die für die Justiz und Strafrechtsreform in Österreich so eminente Verdienste errungen hat, daß es seiner historischen Rolle keinen Abbruch tun kann, wenn man die Rolle der Justiz in Bezug auf die Aufarbeitung und Verfolgung von NS-Verbrechen vor, während und nach der Tätigkeit von Justizminister Dr. Broda einer genauesten Analyse unterzieht, um auch in diesem Bereich auf dem Boden der vollen historischen Wahrheit argumentieren zu können. Auch hier muß der Satz gelten: Die Wahrheit ist zumutbar.

Die SPÖ hat im Unterschied zu anderen Parteien schon lange mit der Politik des Verdrängens und Vertuschens Schluß gemacht.

* Die SPÖ bekennt sich zu den von ihr mitzuverantwortenden Fehlern und Versäumnissen in der Zweiten Republik. Sie tritt für deren rückhaltlose Aufarbeitung und Darstellung ein.

* Wir bedauern diese Fehler zutiefst und bitten insbesondere die dadurch verletzten Überlebenden beziehungsweise die Angehörigen der Opfer um Entschuldigung.

* Wir leiten aus den historischen Erfahrungen die Verpflichtung ab, alle Tendenzen zu Faschismus, Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit noch entschiedener zu bekämpfen und diese Auseinandersetzung offen zu führen.

* Wir treten dafür ein, daß die Tätigkeit des österreichischen Nationalfonds auch nach Erfüllung seiner Aufgaben im Zusammenhang mit der Auszahlung eines symbolischen Betrages an die mehr als 25.000 noch überlebenden österreichischen Opfer des Nationalsozialismus fortgesetzt wird, damit diese Institution weitere Aufgaben zugunsten von Opfern des Nationalsozialismus, zur Aufrechterhaltung des Kontaktes mit Personen, die zur Emigration gezwungen wurden und zur Förderung von einschlägigen Projekten leisten kann.

* Wir werden ein Projekt "Aufarbeitung der Vergangenheit" im Rahmen unserer Zukunftsdiskussion "Für ein neues soziales Österreich" starten, um sowohl die ideologischen und gesellschaftlichen Wurzeln des NS-Regimes bewußt zu machen, als auch aktuellen Gefahren wie Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vorzubeugen.

* Wir meinen aber, daß diese Bereitschaft zur historischen Aufarbeitung und der Mut zur historischen Wahrheit gesamtgesellschaftliche Aufgaben seien, die auch von allen anderen Parteien und gesellschaftlichen Kräften in Angriff zu nehmen sind.

Ich schlage daher vor, daß alle vor 1970 im österreichischen Nationalrat vertretenen Parteien ihre Parteivorstandsprotokolle aus den Jahren von 1945 bis 1970 (beziehungsweise von ihrer Gründung bis zum Jahr 1970) zum gleichen Zeitpunkt dem österreichischen Staatsarchiv als ständige Leihgabe und gleichzeitig zur öffentlichen Benutzbarkeit übergeben, um eine konkrete Analyse der politischen Diskussionen in den höchsten Leitungsgremien aller dieser Parteien zu ermöglichen.

Gleichzeitig erneuern wir unser Bekenntnis gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und gegen alle Überreste nationalsozialistischer Ideologie. Denn am Beginn des 21. Jahrhunderts geht es nicht nur darum, aus entsprechender zeitlicher Distanz kritisch die Vergangenheit zu analysieren, sondern es geht vor allem darum, aus einem ehrlichen Lern- und Diskussionsprozeß Lehren für die Zukunft zu ziehen.

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