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Ein moralischer Meilenstein

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In der einen oder anderen Beziehung ist die österreichische Schule zweifellos reformbedürftig. Das gilt hinsichtlich der Bildungsgehalte, in bezug auf neue Unterrichtsverfahren wie auch in organisatorisch-struktureller Beziehung. Wir sehen dies allerdings nicht gleich jenen Bilderstürmern, die mit dem Ruf „Verbrennt die Schiffe hinter uns!“ uns weismachen wollen, daß das österreichische Schulwesen hoffnungslos antiquiert sei. Wir, die eine Imponierpädagogik ablehnen, sind, um es ganz deutlich zu sagen, für eine abgewogene Schulreform, die auf einer auf die Gegenwart bezogenen Tradition zunächst einmal sich gründet. Wir bekennen uns zu einer antizipatori-schen, deswegen aber nicht allein mit Trends und unbewiesenen Hypothesen arbeitenden Schulpolitik. Wir wollen ein mutiges Fortschreiten, auch mit einem gewissen Wagnis und selbst Risiko, das zugestanden werden muß, lehnen aber jede abenteuerliche Umstürzlerei ab. Wir unterstützen und betreiben die gegenwärtige Kampagne zu einer pädagogischen Erneuerung, mit dem Ziel, die Persönlichkeit im Massenzeitalter zu stärken, wobei kulturphilosophisch-anthropologische wie gesellschaftlichwirtschaftliche Projektionen der Ausgangspunkt aller Planung und alles Überlegens sind.

Dabei verkennen wir sehr wohl nicht die grundsätzliche Autorisierung politischer Planung, legitimer und legitimierter politischer Steuerungsinstanzen und -momente in jeder Bildungspolitik. Denn diese ist keine losgelöste Sache, kein L'art pour l'art. Die existentielle Situation des Menschen unserer Tage, jene zu erahnende des Menschen der nächsten Generation, dem heute unsere Sorge und Obsorge im Schul- und Ausbildungswesen gilt, steht allerdings — in letzten Zielsetzungen — darüber.

Kurz gesagt: Wenn wir Bildungspolitik als einen Teil der Staatspolitik betrachten, wenn wir eine Schulreform als einen Teil der inneren Reformen ansehen, so heißt das doch auch sehr deutlich, daß wir, bei allem Verständnis und bei allem Bekenntnis zur Beseitigung der Sorgen des Tages, Bildungspolitik und Schulerneuerung als eine überhöhte, als eine anspruchsvolle geistige und nicht bloß taktisch-politische, und auch nicht als eine bloß mit didaktischtechnischen Maßnahmen zu betreibende Angelegenheit betrachten und zu würdigen wissen.

Dies nur als eine Vorbemerkung, als ein Proömium prinzipieller Aussage, und als Einstimmung, als Einstimmung und Einfühlung in das hiesige Thema. Dieses gehört zwar nicht in einem engeren Sinne zur Schulreform. Seiner Problematik wegen ist es jedoch wahrscheinlich sehr wesentlich, sozusagen hintergrundmäßig, oder von der Basis her, für Gelingen und Gedeihen oder Nichtgelingen und Fehlschlag — oder nur scheinbaren Erfolg und Fortschritt — von Bedeutung. Abgesehen davon handelt es sich um eine Thematik hohen bildungspolitischen und überhaupt politischen Gehaltes.

Darüber zu sprechen, gibt es doppelten Anlaß, einen äußeren und einen inneren. Der äußere ist, daß die Schulreformkommission, genauer deren für Lehrerfragen zuständige Unterkommission IV, sich am 7. November mit dem Tagesordnungspunkt „Besetzung von Leiter- und

Lehrerstellen“ befassen wird. Diese Angelegenheit, bisher eher nur innerhalb der Lehrerschaft heftig diskutiert, ist seit den bekannten, Schlagzeilen machenden Fernsehsendungen „Proporz am Katheder“ zu einem öffentlichen Gespräch geworden. Dies veranlaßt nunmehr Bundesminister Dr. Sinowatz, die Schul-reformkommission damit zu befassen.

Das hat die Kritik mancher hervorgerufen, in deren Augen die Befas-sung und Belastung der Schulrefor-kommission mit einer so eminent parteipoltische Elemente enthaltenden Sache nicht opportun erschien. Wir teilen diese Meinung nicht; die Kommission ist ein politisch-fachpädagogisches Gremium und Instrument, das sehr wohl in der Lage ist, auch derartige prekäre Themen in Behandlung zu nehmen. Gerade weil sie nicht nur aus direkt oder indirekt von den politischen Parteien entsandten Vertretern besteht, ist hier das geeignete Forum.

Zum inneren Anlaß, überhaupt zum Inneren: Die derzeitigen Verfahrensweisen mögen bekannt sein. Die Besetzung leitender und anderer Stellen im Schulwesen erfolgt de lege über Vorschlag der durch das Bundes-Schulaufsichtsgesetz 1962 eingerichteten Landesschulrats- und Bezirksschulratskollegien, in die — ausschließlich — die politischen Parteien nach ihrem Mandatsverhältnis im jeweiligen Landtag entsenden. De facto bestehen Parteienvereinbarungen mit zum Teil recht grotesken Aufschlüsselungen, mit Erbpacht auf bestimmte Bezirke, Schulen und Stellen. Für den Lehrer bedeutet das, daß er ohne — tatsächliche oder geheuchelte — engere parteipolitische Bindung keine leitende Position erreichen kann.

Und hier beginnt die Misere. In der äußerst vielschichtigen Materie sehen wir drei Komponenten gegeben, deren Erörterung und Beachtung zur Verbesserung der Zustände führen kann. Diese wollen im übrigen — nach den Worten maßgeblicher Sprecher der Parteien und der Lehrerverbände — manche korrigiert wissen.

Allein die verfassungsmäßige Seite ist schon schwer in den Griff zu bekommen und kann nicht einfach aus den Bestimmungen etwa des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger aus dem Jahre 1867 (Art. 2: „Vor dem Gesetz sind alle Staatsbürger gleich.“ Art. 3: „Die öffentlichen Ämter sind für alle Staatsbürger gleich zugänglich“) einer schnellen Lösung zugeführt werden. Auch der politische Teilbereich ist äußerst differenziert, prinzipiell wie faktisch, so sehr die — leider sehr weit fortgeschrittene — Ver(partei)politisierung der Schule aus höheren staatspolitischen und

überparteilich-demokratisch-gesinnungsmäßigen Einsichten abzulehnen ist.

Hier sei nur die pädagogische Komponente verfolgt. Denn, ich wiederhole nochmals: Die Schulerneuerung ist in der Praxis die Aufgabe, das Werk der Lehrer, des einzelnen Lehrers. Und hier soll sehr deutlich gesagt werden:

Die Lage des Lehrerstandes ist nach wie vor unbefriedigend. Wir haben in der Bildung der Pflichtschullehrer durch die Pädagogischen Akademien einen, wie sich schon ankündigt, kräftigen Schritt nach vorne gemacht. Wir haben die Ausbildung der Mittelschullehrer in den letzten Jahren an den Universitäten „pädagogisiert“ oder unternehmen dies gerade. Wir schicken uns an, die Ausbildung der Lehrer an berufsbildenden Schulen zu systematisieren, in geregelte und zunehmend sorgfältig überlegte pädagogisch-didaktische Bahnen zu lenken. Alle unsere Mühen wären aber vergebens, würde durch Beibehaltung des inkriminierenden Zustandes sozusagen ein „Tiefschlag“ gegen das Berufsethos erfolgen, das die Ausbildungsstätten der Lehrer in ihren Hörern zu stiften, diesen mitzugeben versuchen. Es muß doch etwa sehr zu denken geben, wenn im offen geführten Gespräch mit Lehramtskandidaten die Meinung vertreten wird, man gehe schließlich nach Abschluß der Studien zu dieser oder jener Partei, das weitere werde sich dann finden oder auch erübrigen. Nur zu leicht wird eben derzeit der Lässigkeit, Billigkeit und Anspruchslosigkeit Vorschub geleistet.

Wir bitten sehr, hier nicht mißverstanden zu werden. Der Verfasser dieser zur Überlegung und Diskussion auffordernden Zeilen ist selbst ein in politicis engagierter Mann, der aber doch Parteipolitik und parteipolitische Interessen nur als einen Teil — jene immer wieder ins Bewußtsein zurückzurufende „pars“ — einer höheren Staatspolitik und höherer staatspolitischer Interessen betrachtet. So wehren wir uns denn auch gegen jene, die quasi im Gegenschlag Besitzer des berühmten Parteibuches durchgehend verdächtigen, nur so mangelnde Qualifikation verbergen zu können oder verborgen zu haben. Parteipolitische Tätigkeit ist durchaus ein Kriterium für den Erfolg einer Bewerbung, aber eben nur eines und nicht einmal das erste.

Drücken wir uns in Verfolgung jener pädagogischen Komponente noch anders aus: Wir können uns nicht recht ein Gelingen der Schulreform vorstellen, wenn Verdrossenheit die diese Reform ausführenden Lehrer beherrscht, Verdrossenheit aus den erwähnten Gründen, eine Verdrossenheit, die leicht und bald zur Resignation und Stagnation führt, Züge, die die künftige Schule nicht brauchen kann. Den politischen Parteien aber sei — bei allem ihnen kraft ihrer Ordnungs- und Integrationsfunktion zuzubilligenden legitimen Einfluß — eine gewisse Selbstbescheidung und Selbstbeschneidung hier empfohlen. Die Beratungen werden somit eine Art moralischer Meilenstein in den Schulverhandlungen sein. Dabei sei zugestanden, und auch die Öffentlichkeit muß dies einräumen, daß es nicht leicht sein wird, die entsprechenden Modelle zu entwerfen und Instrumente zu entwik-keln, mit deren Hilfe eine Verbesserung des derzeitigen unbefriedigenden Zustandes erreicht werden kann. Die Definition der Qualifikationsmerkmale, deren Gewichtung, wird ebenso wie das Finden neuer, gerechterer, auch allgemein gegenüber dem mündigen Staatsbürger Lehrer würdigerer Verfahrensweisen bei den Stellenbesetzungen schwierig sein.

Aber auch der Gedanke der Un-zweckmäßigkeit der derzeitigen Praxis sei zuletzt noch zum Ausdruck gebracht. Unzweckmäßig ist diese deshalb, weil bei der Lage der Dinge Begabungen vom Lehrerberuf — dem wir einen äußerst hohen Rang beimessen, schon jetzt und noch mehr für die Zukunft — abgehalten und Talente verschleudert werden, Begabungen und Talente, die sicherlich nicht verschwommen a-politisch oder gar anti-politisch sind, die gewiß politische (= metapolitische und nicht allein parteipolitische), staatsbürgerliche Disziplin zu wahren wissen. Der Lehrerstand ist reif genug geworden, um strenger und enger Führung, um unwillkommener Bevormundung entbehren zu können. Die Weiterentwicklung unseres Schulwesens soll letztlich nicht an der Unfähigkeit, Lösungen zu finden, sozusagen im stillen scheitern, scheitern müssen.

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