Jeder ernstlichen Auseinandersetzung mit den Problemen des österreichischen Arbeitsmarktes muß eine Prüfung der im letzten Jahrzehnt erfolgten Entwicklung und der gegenwärtigen Situation vorausgehen. Wird nun festgestellt, daß die durchschnittliche Rate der Arbeitslosigkeit im Jahre 1954 8,2 betragen hat, im Jahre 1964 jedoch nur noch 3,0 erreichte, so ergibt sich daraus der Schluß, daß man in Österreich der von den Interessenvertretungen der Arbeitnehmer immer wieder geforderten Verwirklichung der Vollbeschäftigung bereits sehr nahe gekommen ist. Somit müßten also bei einer