Das Neutralitätsgesetz vom 26. Oktober 195 5 ist seit seinem Inkrafttreten verfassungsmäßige Grundlage der österreichischen Außenpolitik. Der Frage der Tragweite dieses Bundesverfassungsgesetzes kommt daher größte Bedeutung zu.Vielfach wird erklärt, daß die österreichische Neutralität lediglich eine „militärische” sei. Das ist insofern richtig, aber auch selbstverständlich, als der völkerrechtliche Begriff der „Neutralität” nur in bezug auf den Kriegsfall, also schlechthin im Hinblick auf militärische Ereignisse Sinn gewinnt. Oft hört man auch, die österreichische