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Nach dem Fußball-Massaker

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Es ist dem Publikum von internationalen Fußballspielen nicht gestattet, Zuschauer internationaler Fußballspiele zu töten, zu foltern oder zu verletzen.

Geschieht dies dennoch, ist die europäische Öffentlichkeit aufgebracht und bemüht sich, künftig ähnliche Aktionen zu verhindern und sich der Opfer beziehungsweise ihrer Hinterbliebe--nen anzunehmen.

Hingegen ist es gestattet, Bewohner von Flüchtlingslagern bei Beirut zu töten, zu foltern oder zu verletzen.

Die europäische Öffentlichkeit bemüht sich nicht, künftig ähnliche Aktionen zu verhindern und sich der Opfer beziehungsweise ihrer Hinterbliebenen anzunehmen.

Hingegen erscheinen hohe und höchste Repräsentanten der Staaten bei den Ehrungen der Brüsseler Opfer.

Hingegen werden farbige Bürger von Südafrika getötet, gefoltert und verletzt, ohne daß sich die Öffentlichkeit der Welt wirksam bemüht, künftig ähnliche Aktionen zu verhindern und sich der Opfer beziehungsweise ihrer Hinterbliebenen anzunehmen.

Hingegen greifen fremde Mächte in die Innenpolitik von Afghanistan und Nikaragua ein und begünstigen bürgerkriegsähnliche Zustände, bei denen Bürger getötet, gefoltert oder verletzt werden, ohne daß ernsthaft versucht würde, künftig ähnliche Aktionen zu verhindern und sich der Opfer beziehungsweise ihrer Hinterbliebenen anzunehmen.

Hingegen wollen sowohl Uefa als auch Fifa alles dransetzen, um Terror und Gewalt auf den Fußballplätzen zu verhindern.

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