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Wohnpension

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In der privaten, nicht nach dem Umlage-Prinzip finanzierten Altersvorsorge ergibt sich immer das Problem des Inflationsschutzes. Im Wohnbau hingegen macht die Kluft zwischen niederen Alt- und hohen Neumieten Kopfzerbrechen.

Als Lösung bietet sich eine Kombination von Altersvorsorge und Wohnbaufinanzierung an, die „Wohnpension“.

Die Einzahlungen der Pensionsanwärter wären zur Finanzierung des Wohnungsbaues (Miethäuser oder Eigenheime) zweckgebunden. Diese langfristigen Wohnbaukredite wären etwa im Rahmen der jetzigen Spar-und Wohnbauförderung begünstigt und hätten daher eine niedere Verzinsung, wären jedoch nach dem Verbraucherpreisindex wertgesichert.

Die Kapitalrückzahlungsraten (beziehungsweise die Mieten) würden also mit der Inflation steigen. Damit wäre die Spaltung der Wöhnungskosten behoben. Und aus den erhöhten Rückzahlungsraten könnten wertgesicherte Zusatzpensionen an die Eigenvorsorger gezahlt werden.

Der Inflationsschutz durch Anlage in Sachwerten käme nicht mehr den Wohnungs-benützern und deren Erben zugute, sondern jener Generation, die den Bau mit ihren Ersparnissen finanziert hat, indem sie für ihre „Wohnungspension“ einzahlten.

Das wäre eine zeitgemäße Variante der traditionellen bürgerlichen Altersvorsorge durch den Bau von Zinshäusern.

Der Autor ist Wirtschaftspublizist.

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