Gewählt, um zu LENKEN

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Die Beteiligung an Nationalratswahlen in der Zweiten Republik ist kontinuierlich gesunken: von 94 auf zuletzt 74 Prozent. Bei Landtags- und Gemeinderatswahlen sieht es nicht anders aus - und diese Tendenz wird sich weiter fortsetzen. Anstatt dies als untrügliches Zeichen dafür zu sehen, dass ein beträchtlicher Teil der Stimmbürger keine der Parteien mehr für wählbar oder ausreichend glaubwürdig hält, wird gern auf eine gewisse Demokratiemüdigkeit verwiesen. Wer diese den Wählern anlastet, vergisst freilich, so der Berliner Historiker Jörg Baberowski kürzlich in der Neuen Zürcher Zeitung, "dass der Verachtung der Bürger für die Politiker die Verachtung der Politiker für die Bürger vorangegangen ist."

Mündigkeit hat zugenommen

Es blieb den meisten Volksvertretern wohl verborgen, dass die Mündigkeit und gedankliche Eigenständigkeit in den letzten Jahrzehnten massiv zugenommen haben: Das Bildungsniveau der Gemeindebevölkerung ist heute vielerorts höher als jenes im sie repräsentierenden Gemeinderat. Und auf bundes-und landespolitischer Ebene funktioniert es nicht mehr, die öffentliche Meinung durch Inserate oder gar bezahlte Berichterstattung in Printmedien zu erkaufen, da die Meinungsbildung der Öffentlichkeit zunehmend unabhängig davon erfolgt. Das laienhafte Polittheater in den Infotainment-Kanälen des Fernsehens schließlich raubt kritischen Beobachtern den letzten Glauben an die Seriosität der Entscheidungsträger, während es das bildungsferne Publikum verständlicherweise zu anderen Unterhaltungsangeboten wechseln lässt.

Besorgniserregend ist nicht nur das Niveau der österreichischen Politik, sondern auch das Selbstverständnis seiner Akteure. "Landesfürst" oder "Ortskaiser" sind nicht umsonst gängige Synonyme für heimische Regenten und ihre oft feudale Amtsauffassung, die besonders in Planungs-und Bauangelegenheiten zu Tage tritt. Bester Beweis für die mangelnde demokratische Durchdringung der Planungspolitik ist der wachsende Protest gegen Bauvorhaben. Von den 101 Wiener Bürgerinitiativen, die sich auf der Plattform "Aktion 21" versammeln, sind ganze 93 dem Bereich Planen und Bauen zuzuordnen. Die Politik reagiert darauf vom Neusiedler bis zum Bodensee mit immer neuen Instrumenten, die eine bessere Einbindung der Bevölkerung versprechen - im Fall der Bundeshauptstadt etwa mit der "Wiener Architekturdeklaration" von 2005 oder den "Baukulturellen Leitsätzen der Stadt Wien" von 2014. Beide Papiere strotzen nur so vor Verheißungen von "Transparenz","Diskurs" und "Beteiligung" in der Stadtentwicklung.

Hochkomplexe Entscheidungen?

Wenn es aber darauf ankommt, sprich, wenn es nicht nur um das Aufstellen von Sitzbänken und das Pflanzen von Bäumen geht, sondern um millionenschwere Hochhausprojekte oder neue Schnellstraßen, ist vom Bemühen, auf Kritiker oder Betroffene zu hören, nichts mehr zu bemerken. Dann ist die Rede von "hochkomplexen Entscheidungen", die nicht den Bürgern überlassen werden könnten, sondern von -politisch genehmen -Fachleuten getroffen werden müssten. Sollten die Experten den Parteiinteressen einmal die fachliche Rechtfertigung verwehren, heißt es, man könne Stadtentwicklung nicht nur nach wissenschaftlichen Kriterien betreiben, sondern müsse als Politiker eben auch andere - meist wirtschaftliche -Aspekte mit einbeziehen.

Das Totschlagargument der Regierenden schlechthin lautet aber, sie seien von der Bevölkerung gewählt worden, um für sie zu entscheiden, weshalb ihre Planungspolitik per se demokratisch und im Sinne der Menschen sei. Es braucht keinen Verweis auf die unzähligen fragwürdigen Flächenwidmungen und Baubewilligungen, die -auf Kosten des Gemeinwohls -im Interesse von Günstlingen und Gesinnungsfreunden erfolgt sind, um die Dreistigkeit dieser Selbstermächtigung zu erkennen. Kein Raumordnungslandesrat, kein Planungsstadtrat, kein Mitglied eines Bauausschusses ist je als solcher vom Volk gewählt worden - es waren stets ihre Parteien, in deren Wahlprogrammen von baukulturellen Zielen jedoch herzlich wenig steht. Aus einer oft erst post votum zugefallenen Ressortzuständigkeit eine demokratische Generallegitimierung abzuleiten, ist gelinde gesagt eine sehr großzügige Auslegung des Wählerwillens.

In diesem Sinne durchaus stimmig liest sich auch der "Masterplan Partizipation", in dem die Wiener Stadtplanung im Vorjahr ihre "zentralen Methoden" der Beteiligung noch einmal präzisierte. "Informationsausstellungen mit persönlicher Beratung" klingen angesichts der hiesigen Unschärfe zwischen planerischen Fakten und planungspolitischer Propaganda freilich mehr nach PR als nach Offenheit und Transparenz. "Moderierte Diskussionen" scheinen in der Tradition jener Veranstaltungen zu stehen, die grundsätzliche Debatten und kontroversielle Streitgespräche tunlichst verhindern sollen. Und auch "Befragungen" wecken wenig Hoffnung, dass Bürger in Hinkunft mehr Einfluss auf die Stadtentwicklung nehmen können -auch wenn der Masterplan verspricht, sie hernach "über die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens und deren Auswirkung auf die weitere Planung zu informieren". Allein dies zu betonen, zeigt, wie weit unsere Politik hinter den internationalen Standards der Partizipation hinterherhinkt. Mitzubestimmen heißt doch, im Idealfall mitentscheiden, zumindest aber mitplanen zu dürfen. In Österreich tun sich die meisten Kommunen aber nach wie vor schwer, die Bevölkerung überhaupt mitreden zu lassen.

'Moderierte Diskussionen' scheinen in der Tradition jener Veranstaltungen zu stehen, die grundsätzliche Debatten und kontroversielle Streitgespräche tunlichst verhindern sollen.

Die Bürger als Bedrohung?

Die Politik scheint die Bürger weniger als Souverän, denn als Bedrohung oder zumindest Störenfried aufzufassen. Anders wäre es nicht zu erklären, dass in Österreich als einzigem von allen alten EU-15-Staaten das Amtsgeheimnis nach wie vor in der Verfassung festgeschrieben steht. Während in Schweden die Verwaltungstransparenz bereits 1766, als das Land noch lange nicht demokratisch war, konstitutionell verankert wurde und heute mit wenigen Ausnahmen alle Informationen und Dokumente, die von einer Behörde hergestellt oder empfangen werden, vom Bau-,Gerichts-oder Steuerakt bis zu den dienstlichen E-Mails von Politikern, jedermann zugänglich sind, verschob die österreichische Bundesregierung die seit Jahren versprochene Lockerung des Amtsgeheimnisses (nicht dessen Abschaffung!) zum wiederholten Mal -dem Letztstand nach auf 2018.

Von der Schweiz wiederum unterscheidet uns ganz markant die Offenheit für unmittelbare Demokratie, die vom Volk initiiert werden kann und direkt in die Gesetzgebung eingreift: Solches ist in Österreich gesetzlich überhaupt nicht vorgesehen. Parlamentarische Bürgerinitiativen, Volksbegehren und Volksbefragungen bleiben in ihrer Wirkung hierzulande stets vom Placet der politischen Repräsentanten abhängig. Verbindlich ist das Votum der Bürger einzig bei einer Volksabstimmung, die freilich nur vom Nationalrat veranlasst werden kann und bezeichnenderweise erst zwei Mal stattfand -zum KKW Zwentendorf und zum EU-Beitritt Österreichs.

In unserem westlichen Nachbarland hingegen wird die Bevölkerung alljährlich zu bis zu zwanzig Abstimmungen auf Bundes-,Kantons-und Gemeindeebene gebeten. Anstatt nur alle vier, fünf Jahre in Bausch und Bogen über das politische Personal zu entscheiden, befinden die Schweizer regelmäßig über politische Sachfragen und konkrete Projekte. Die Eidgenossen können auch Gesetzesbeschlüsse des Parlaments verhindern: Wenn es gelingt, 50.000 Unterschriften gegen eine Gesetzesvorlage zu sammeln, wird diese zur Volksabstimmung gebracht. Und mit 100.000 Unterschriften kann eine Volksinitiative sogar Änderungen der Bundesverfassung verlangen. Mit der sogenannten Kulturlandinitiative etwa setzten die Bürger 2012 eine tiefgreifende Revision des Schweizer Planungs- und Baugesetzes im Sinne einer bodensparenden, landschaftsschonenden Siedlungsentwicklung durch.

Planungspraxis in der Schweiz

Auch im Kleinen herrscht bei den Eidgenossen eine fundamental andere, demokratischere Planungspraxis. Ein sachliches Diskutieren von Bauvorhaben in der Nachbarschaft ermöglicht die Praxis des sogenannten Aussteckens. Wer in der Schweiz ein Gebäude errichten will, muss es in den meisten Kantonen vor Ort und für einen längeren Zeitraum visualisieren. Dafür werden die Umrisse des geplanten Hauses auf dem Bauplatz mit einem Gerüst aus Pfählen, Stäben und Schnüren in voller Größe und für jedermann nachvollziehbar dargestellt. In Österreich wird man bei einer Bauverhandlung auf einem leeren Grundstück mit Plänen im Maßstab 1:50 abgespeist, die für den Normalbürger so gut wie keine Aussagekraft haben. Das Ausstecken wird in der Schweiz übrigens auch im Verkehrswegebau oder bei der Errichtung von Hochspannungsleitungen angewendet.

Beschämend für Österreich ist, wie weit die Demokratisierung der Planung nicht nur in Staaten wie Deutschland oder den Niederlanden fortgeschritten ist, sondern auch in Weltgegenden, denen wir in unserer Voreingenommenheit niemals politische Innovationen zutrauen würden. Im brasilianischen Porto Allegre etwa etablierte die 1988 an die Macht gekommene Arbeiterpartei einen sogenannten Bürgerhaushalt. Dabei werden nicht nur alle Einnahmen und Ausgaben der Stadt offengelegt, sondern auch die direkte Beteiligung der Bevölkerung an der Budgetgestaltung -und damit an der Stadtentwicklung ermöglicht.

| Der Autor ist Stadtplaner, Filmemacher und Fachpublizist in Wien |

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