Der Zwang, aus dem Nichts in kürzester Zeit ein Verteidigungsinstrument aufzubauen, ließ ein Heer entstehen, dessen Konzeption auf dem in der Bundesverfassung 1920 (Novelle 1929) verankerten, aber im Jahre 1955 im Ernstfall kaum zu realisierenden Grundsatz „Schutz der Grenzen der Republik" zugeschnitten war; welches nach Ausrüstung und Bewaffnung sowie Schulung und Einsatzerfahrung des Offiziers- und Unteroffizierscorps der ersten Stunde offensiv ausgerüstet war; welches letztlich auch den Wehrpflichtigen nicht motivieren konnte, weil es seinen einzigen Zweck darin sah,