Seit 1960 haben wir in Österreich ein Landwirtschaftsgesetz. Dieses Gesetz sieht Maßnahmen zur Sicherung der Ernährung sowie zur Erhaltung eines wirtschaftlich gesunden Bauernstandes vor. Mit einem Selbstversorgungsgrad von 84 Prozent im Wirtschaftsjahr 1976/77 haben die österreichischen Bauern die Ernährung in einem sehr hohen Ausmaß gesichert. Dafür gebührt den Bauern ein entsprechendes Einkommen, das aus den Zielen des Landwirtschaftsgesetzes abzuleiten ist:• Erhaltung eines wirtschaftlich gesunden und leistungsfähigen Bauernstandes• Der Landwirtschaft und den in