Rückkehrhilfe wird in Österreich seit 1998 jenen Asylwerbenden angeboten, die entweder einen negativen Asylbescheid erhalten haben oder sich in einem laufenden Asylverfahren befinden und freiwillig wieder in ihr Heimatland ausreisen wollen. Darüber hinaus können auch Personen, die einen Aufenthaltsstatus gemäß Asylgesetz haben (etwa Konventionsstatus oder Subsidiärer Schutz) oder sich "illegal" im Land aufhalten, Rückkehrberatung in Anspruch nehmen. (Letztere müssen, um weiterhin Leistungen in Anspruch nehmen zu können, ihre Daten ab sofort dokumentieren lassen wie alle anderen