Das System der Vermittlungs- und Beschäftigungsförderung behinderter Menschen basiert in Österreich im wesentlichen auf den Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes, des Arbeitsmarktförderungsgesetzes und der Behindertengesetze der Länder. Das Fehlen eindeutiger Kompetenztatbestände im Rehabilitationswesen, die Orientierung an rein medizinischen Kriterien im Behinderteneinstellungsgesetz, umstrittene Förderungsinstrumente oder aber die beschränkten finanziellen und personellen Ressourcen führen dazu, daß die gegenwärtige Situation allgemein als unbefriedigend beurteilt