Religion
Der rechtsstaatliche Gewinn durch die Ratifizierung der Biomedizin-Konvention des Europarates überwiegt ihre MängelDie Konvention über Menschenrechte und Biomedizin des Europarates (MRB) liegt seit 1997 zur Ratifikation auf und ist am 1. 12. 1999 völkerrechtlich in Kraft getreten. Sie stellt den einmaligen Versuch dar, ein verbindliches europaweites Regelungswerk für zwar nicht alle, aber doch einige zentrale Bereiche der Medizin zu etablieren. Ihr Ziel ist, in Fortentwicklung bestehender Grundrechtsdokumente präzisere völkerrechtliche Mindeststandards zum Schutz des Individuums