Träger und Eigentümer eines konfessionellen Krankenhauses ist eine Ordensgemeinschaft oder ein kirchlicher Verein, der eindeutig geistliche und apostolischmissionarische Zielvorgaben in den Regeln, Satzungen und Vereinsstatuten festgelegt hat. Die Leistungserbringung wird hier ebenfalls durch die christliche Glaubenslehre bestimmt. DieEntscheidungsbefugnis konzentriert sich in der Hand des Rechtsträgers. Diesem Rechtsträger oder Krankenhausvorstand obliegt die unmittelbare und uneingeschränkte Leitung des Spitals. Die sich daraus ergebenden Vorteile liegen klar auch auf der Hand:Der