Paris, 20. März Mehr noch als andere Rechtsgebiete kennt das Völkerrecht die Neu- und Umbildung von juristischen Begriffen. Zu diesen Neugebilden gehört auch die „Union Fran- ę a i s e", worunter man, vergröbert gesprochen, das französische Kolonialreich versteht. Der Unterschied zu den früheren Kolonien ist nicht bloß in einer rein optisch . berechneten Bezeichnungsänderung gelegen; sicher spielte auch diese eine sehr gewichtige Rolle, denn im letzten Weltkrieg traten für die Regierung De Gaulle, die ursprünglich nur kleine Teile (Äquatorialafrika), später aber mit