Durch die Pensionsversicherung soll dem privaten Dienstnehmer in An-gleichung an die Pension der öffentlich Angestellten eine möglichst an das Arbeitseinkommen heranreichende Altersrente gesichert werden. Rein äußerlich wurde diese Angleichung mit dem Ersatz des Wortes Altersrente durch das Wort Pension vollzogen. Hierbei wurde allerdings nicht berücksichtigt, daß eine Pension in der Regel vom Dienstgeber für geleistete treue Dienste als Belohnung und Fürsorgemaßnahme gezahlt und als Betriebsausgabe verrechnet wird, während man unter einer Rente als res redita die ratenweise