Der italienische Staat hat sich schon seit nahezu 50 Jahren um die Besserung der Wohnungsverhältnisse des Landes bemüht. Er begann damit im Jahre 1908, indem er eine weitgehende Förderung für solche Wohnungsbauten einführte, die von Gemeinden und öffentlichen Körperschaften sowie von Baugenossenschaften und Bauvereinen hergestellt wurden. Grundsteuererlaß auf zehn Jahre, Erleichterung der Belehnungen und Gewährung von Zinszuschüssen waren die ersten Förderungsmaßnahmen. Außerdem gründete man in den größeren Städten, so zunächst in Rom, Neapel, Mailand, Turin, Genua und