Das Interesse von Staatsmännern an der Geschichtsschreibung ist in der Regel staatspolitisch bedingt. Es gilt der Untermauerung, Vertiefung und Rechtfertigung ihres Sta f konzeptcs und der Erziehung des Staa, kes in ihrem Geiste.Entspringt diese pragmatische Geschichtsauffassung der persönlichen Überzeugung eines Staatsmannes schon vor der Amtsübernahme, so hat sie als Ted seiner wesentlichen Geistigkeit zu gelten. Lebt nun gleichzeitig ein bedeutender Historiker derselben Richtung, so darf es ni :ht Wunder nehmen, wenn zwei solche Geistesverwandte miteinander Fühlung nehmen Dies war der