Der Aufgabenkreis der staatlichen Finanzpolitik ist vor allem seit dem Ende des zweiten Weltkrieges beachtlich ausgeweitet worden. Zu der gewissermaßen klassischen Funktion derFinanzpolitik. le&jfaJ£m&,teJmr latigkeir. zu decken, kam ein neuer umfass£fßf5rSteuerpolitik müßten ausschließlich fiskalisch ausgerichtet sein und nach Neutralität in bezug auf die Wirtschaft streben, konnte nicht gehalten werden. Es wurde begonnen, die von der Wirtschaftstheorie erarbeiteten Möglichkeiten, mit Hilfe finanzpolitischer Maßnahmen Ordnungspolitik, Konjunkturpolitik und schließlich auch