Die Bundesverfassung sieht eine Reihe von Einrichtungen vor, die der Volksvertretung auf dem Weg der Kontrolle sowohl Einblick in die allgemeine Führung als auch hinsichtlich konkreter Akte gibt. Weiter kann die gesamte Volksvertretung ihren Wünschen über die Art der Führung der Staatsgeschäfte Ausdruck geben und auf dem Weg von Entschließungen Geltung verschaffen. Von diesen Möglichkeiten der politischen Kontrolle muß die rechtliche unterschieden werden; es kann nicht Sinn der von der Volksvertretung zu setzenden Akte sein, auf Gesetzwidrigkeiten in der Verwaltung hinzuweisen. Die