In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts war das Naturrecht für den größten Teil der Rechtswissenschaft, eine veraltete Angelegenheit, und die Naturrechtsidee galt dem positivistischen Denken, das damals seinen Höhepunkt erreichte, als endgültig erledigt. Als dann aber im Gefolcje des politischen und sozialen Erdbebens nach dem ersten Weltkrieg viele Rechtseinrichtungen zu versagen begannen, setzte bald eine immer steigende Kritik an den rechtspositivistischen Prinzipien ein, welche eine Erneuerung der Rechtsphilosophie und damit vielfach auch eine Rückkehr zu den lange verachteten