Die Österreichischen Anwaltstage, die alle zwei Jahre von den Österreichischen Rechtsanwaltskammern veranstaltet werden, befassen sich nun schon traditionsgemäß mit den jeweils aktuellen Problemen der Gesetzgebung und Rechtspflege. So war der Anwaltstag 1960 der Strafrechtsreform gewidmet und konnte zu diesem ernsten Anliegen wesentliche Anregungen und Vorschläge erarbeiten. Thema des Anwaltstages 1962 waren „Probleme des Familienrechtes“. Unmittelbarer Anlaß hierzu war ein vom Bundesministerium für Justiz ausgearbeiteter Entwurf für die Neuordnung des gesetzlichen Erbrechtes der