Die ersten Integrationsmaßnahmen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sind am 1. Juli d. J. in Kraft getreten. Die Mitglieder dieser Gruppe, die bekanntlich aus England, den skandinavischen Ländern, Portugal, der Schweiz und Österreich besteht, billigen einander von diesem Tage an eine Zollsenkung von 20% zu, eine Zollsenkung, die allen anderen Handelspartnern vorenthalten bleibt. Das heißt, daß — bezogen auf das österreichische Zollbareme — Zollreduktionen bei Garnen vorgenommen werden, die zwischen 1,6 und 2,4 Punkten liegen; bei Geweben und Erzeugnissen der Strick- und