Vielfach wird an den Bestimmungen des Dritten Rückstellungsgesetzes Kritik geübt und dessen Novellierung gefordert. Es scheint, daß ein großer Teil der sich in der Praxis tatsächlich ergebenden Unbilligkeiten einem Umstand zuzuschreiben ist, dessen Wirkungen den Verfassern des Gesetzes nicht zum Bewußtsein gekommen ist, nämlich dem Zusammenhang zwischen der Rückstellungspflicht einerseits und der Ä n- derung der Währung sowie der Verschiedenheit der Kaufkraft des Geldes im In- und Ausland andererseits. Die folgenden Ausführungen dienen der Beleuchtung dieses besonderen