Vor vierzig Jahren, es war am 16. Dezember 1906, wurde das Gesetz, betreffend die PensionsversichenMxg der in privaten und einiger in öffentlichen Diensten Angestellten, vom Kaiser Franz Joseph sanktioniert; im Reichsgesetzblatt Nr. 1 vom 1. Jänner 1907 wurde es kundgemacht. Damit hatte der Kampf der Privatangestellten um eine Institution, die als Rechtsgut bisher nar den Beamten des Staates vorbehalten war, seinen vorläufigen erfolgreichen Abschluß gefunden. Schon 1888 hatte der „Erste allgemeine Beamtenverein der österreichisch-ungarischen Monarchie“, die damalige