Durch ein Urteil auf Scheidung der Ehe werden nicht nur die Rechtsverhältnisse der Eheleute, sondern auch die der Kinder empfindlich betroffen. Denn nach der Scheidung wird das Kind entweder auf Grund einer Vereinbarung der Eltern oder einer Verfügung des Pflegschaftsgerichtes dem einen Elternteil in Pflege und Erziehung überwiesen, während dem anderen Eltemteil ein mehr oder weniger beschränktes Besuchsrechl oder dergleichen verbleibt Und doch statuiert unser Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch eine Reihe von Pflichten der Eltern dem Kind gegenüber, die ebenso als Rechte des Kindes