Ist der Begriff „Selbstbestim- . mung" bereits bei kommunikationsfähigen Menschen höchst fragwürdig, so wird er noch erheblich problematischer im Fall von Personen, deren Absichten wir nur erraten' können, die sich uns nicht direkt mitteilen. Ihre Wünsche meinen wir, aus Indizien erschließen zu können. Doch wie bei einem Indizienfall vor Gericht bleibt stets ein mehr oder minder starkes Maß an Zweifel.Dies gilt einerseits für im Koma liegende Menschen, andererseits aber ebenso für Neugeborene und k o m m u n i k a t i o n s g e s t ö r t e Schwerstbehinderte. Auch wird mit der