Eigentlich dürfte es nicht mehr stehen, das alte Haus. Steuerlich steht nur noch das Erdgeschoß. 80 Prozent etwa sind ja schon abgeschrieben. Trotzdem tut es treu seine Dienste und gibt noch vielen ein Obdach. Dies ist auch gut in der Zeit der Wohnraumknappheit und des Bedarfes an Wohnungen. Der Zins, den die Parteien zahlen, ist mäßig, zu mäßig für den Hausbesitzer. Die Klage ist berechtigt, vom Standpunkt des letzteren. Doch ebenso verständlich, daß der Mieter nicht mehr zu zahlen bereit ist; Kraftfahrzeuge aus dem Baujahr dieses Hauses sind, soweit sie noch erhalten blieben, im