Als wir jüngeren österreichischen Juristen nach harten Berufs- und Soldatenjahren im Jahre 1945 in Kriegsgefangenenlagern schmerzlich auf die Freiheit warteten, ist uns die klare Einsicht gekommen: mehr als jemals werden wir dem Gesetz, der Gerechtigkeit dienen müssen. So entstand aus schwerem Erlebnis in uns ein geläutertes, reineres Bild jenes Rechtsstaates, den vor 200 Jahren einer der Weisen des Abendlandes als jenen Staat beschrieben hatte, dessen Verfassung so sei, daß niemand zu Handlungen gezwungen werde, zu denen ihn das Gesetz nicht verpflichte, oder zur Unterlasung von