Für die spanische Regierung ergeben sich hatten sich zwar 1931 bereiterklärt, mit deraus dem Geist des neuen Konkordats mit republikanischen Regierung für das Gemeindem Heiligen Stuhl (vgl. Die „Furche“ Nr. 37), wohl im Staat zusammenzuarbeiten. Diewenn es auch eine ansehnliche Reihe schon republikanischen Behörden hatten sie aberbestehender Einrichtungen und Uebungen nur vertraglich sanktioniert, eine ganze Reihe von Verpflichtungen für die Zukunft.Noch größer aber sind die Verpflichtungen, die der katholischen Kirche Spaniens aus diesem Konkordat erwachsen. An ihr wird es liegen,