Zentrales Anliegen des nunmehr in Begutachtung befindlichen Entwurfes eines Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes ist ein umfassender arbeits- und sozialrechtlicher Schutz der Leiharbeitnehmer. Bisher wurden dieser Arbeitnehmergruppe vielfach wesentliche Inhalte des allgemeinen sozialen Standards eines Wohlfahrtsstaates vorenthalten.In der Regel besteht weder ein betriebsverfassungsrechtlicher noch ein kollektivvertraglicher Schutz. Arbeitsbedingungen und Löhne werden daher oft nicht ein-mal geringsten Ansprüchen gerecht. Durch befristet abgeschlossene Arbeitsverträge bleiben