Der Schutz der Privatsphäre ist eine relativ junge Errungenschaft der Rechtssysteme.Die Bedeutung der Privatsphäre erscheint uns heute als keiner näheren Erörterung bedürftig; die Berechtigung, ja Notwendigkeit ihres grundrechtlichen Schutzes steht außer Streit. Dem war nicht immer so. Da die Vorstellung einer Intimsphäre vergleichsweise jung ist und die Trennung zwischen verschiedenen sozialen Rollen zur Voraussetzung hat, gab es ursprünglich auch kein Bedürfnis, entsprechende Garantien zu schaffen.In jenem Maße, in dem sich der Ruf nach Sicherung einer "funktionalen" Privatsphäre