In Nummer 8/1967 der „Furche“ hat Josef Toch über einen Gesetzesentwurf des Sozialiministeriums berichtet: über das seit vielen Jahren in Bearbeitung stehende und endlich fertiggestellte Tuberkuiosegesetz, das auch die Zwangsasyherunig von asozialen Tuberkulosekranken vorsieht. In diesem Artikel wurde nun der Befürchtung Ausdruck gegeben, daß eine nach dem Gesetz unter bestimmten Umständen vom Gericht auf sechs Monate ausgesprochene Zwanigsasylierunig nach dem Gutdünken der Behörden und des jeweiligen Richters laufend verlängert werden könnte, so daß mißliebige asoziale