Seitdem Bundesgesetz vom 10. März 1967 (BGBl. Nr. 133), betreffend die Personalvertretung bei den Dienststellen des Bundes (die seither vom Nationalrat beschlossenen Novellen dieses Gesetzes haben am hier zu kennzeichnenden Zustand nichts geändert), wählen die Bundeslehrer an den kirchlichen Pädagogischen Akademien (sogenannte Subventionslehrer) in Eisenstadt, Krems, Linz, Graz, Zams und Wien zwar die Kandidaten für den Zentralausschuß der Bundeslehrer an Allgemeinbildenden Höheren Schulen und Anstalten der Lehrerbildung bzw. Erzieherbildung. In der Folge vertritt dieser sie denn auch