Ein halbes Jahr ist seit der gesamt-österreichischen Pfarrgemeinderats-Wahl (PGR-Wahl) vergangen, der neue PGR hat sich konstituiert und damit zusammen mit dem Pfarrer die Verantwortung für die Pfarrgemeinde übernommen. Der PGR ist jenes gewählte Gremium der Pfarre, „... das den Pfarrer bei der Leitung der Pfarre mitverantwortlich unterstützt und - im Rahmen der diözesanen Gesetzgebung - die Fragen des pfarrlichen Lebens berät, zusammen mit dem Pfarrer entscheidet und für die Durchführung der Beschlüsse sorgt" (Paragraph 1 des PGR-Statutes der Diözese Graz-Seckau).Mit diesen