Mit AbschluB des Transitabkommens zwischen Osterreich und der EG (2. Mai 1992) wurden der osterreichischen Be-volkerung zwei wesentliche Inhalte verbindlich zugesagt und verspro-chen: Eine zahlenmaBige Beschran-kung der StraBengiitertransitfahrten (berechnet auf Ausgangsbasisjahr 1991) und eine Reduktion der Schad-stoffe um 60 Prozent innerhalb der zwolfjahrigen Laufzeit (ebenfalls berechnet auf Ausgangsbasisjahr 1991).Das Transitabkommen war tatsachlich vom 1. Janner 1993 bis 31. Dezember 1994 (also nur zwei Jahre!) in Kraft und wurde durch den Bei-trittsvertrag (Protokoll Nr. 9) ersetzt -mit