Die Beschäftigung einer größeren Anzahl fisterreichischer Arbeitskräfte im Ausland hat die Notwendigkeit einer zusätzlichen Betreuung durch Sozialstellen in England und in der Schweiz, deren Tätigkeit über den Rahmen der üblichen diplomatischen und konsularischen Vertretungsbehörden hinausgeht, entstehen lassen. Der Österreicher, der sich zu einer Arbeitsleistung im Ausland entschließt, bedarf oft des Schutzes und der Beratung. Damit soll gewährleistet werden, daß er nicht durch Willkür schlechter gestellt ist als der Staatsangehörige des Gastlandes. Außer dieser Tätigkeit der