In der „Furche“ vom 30. April d. J. konnte der Verfasser eine detaillierte Aufstellung der Überschüsse der beiden Familienfonds seit dem Jahre 1952 veröffentlichen. Er warf die Frage nach dem Verbleib dieser Mittel auf, die — zumindest seit dem Familienlastenausgleichsgesetz vom Dezember 1954 — „für Maßnahmen im Rahmen des Familienlastenausgleichs zweckgebunden“ sind (30, Abs. 4).Am 14. Juni d. J. — also sechs Wochen nach dieser Veröffentlichung — richteten sozialistische Abgeordnete im Parlament unter Bekanntgabe eben dieser Überschußziffern eine Anfrage an den