In den letzten Jahrzehnten hat man in allen Industriestaaten erkannt, daß die öffentliche Förderung des privaten Sparens nicht nur in einer Aufsichtsgesetzgebung über die Kapitalmarktinstitutionen und -Instrumente bestehen kann, sondern daß die zufolge des gestiegenen Massenwahlstandes wichtigste Finanzierungsquelle der volkswirtschaftlichen Investitionstätigkeit, nämlich das freiwillige Sparen der privaten Haushalte, einer gezielten Förderung bedarf. Insofern betreibt jeder Staat „Sparpolitik“.Waren in den Nachkriegsjahren mit ihrem Kapitalmangel noch kapitalmarktpolitische