Das Ergebnis der Pariser Friedenskonferenz liegt jetzt der letzten Instanz, dem Rat der Außenminister der Großmächte, vor, dem die endgültige Abfassung der fünf ersten und vorerst einzigen Friedensverträge obliegt. Hiebei sollen die in Paris von den einundzwanzig „Vereinten Nationen“ gefaßten Beschlüsse, nach Maßgabe ihrer Erbringung durch einfache oder Zweidrittelmehrheit, berücksichtigt und in die ursprünglichen, von den Großen Vier vorgelegten Entwürfe eingebaut werden.Von den fünf Friedensverträgen betreffen allein drei Verträge Donaustaaten: Rumänien, Bulgarien,