Bis vor einiigen Jahrzehnten haben es alle für natürlich und selbstverständlich gehalten, daß die öffentlichen Ämter gebildeten Menschen anvertraut wurden, weil es ihre Sache war, das öffentliche Leben zu lenken und auch mit seinen Problemen fertig zu werden. Man hielt das nicht für ein Vorrecht, sondern für eine Aufgabe und für eine Notwendigkeit, mehr für eine Pflicht als für ein Recht. Diese Aufgabe war von den Gebildeten nicht etwa auf Grund einer politischen Umwälzung oder eines ihnen zustehenden Anspruchs oder infolge einer Eroberung übernommen worden, sondern kraft der