Im Bundesverfassungsgesetz vom 18, Juli 1962, Bundesgesetzblatt Nr. 215/1962, wurde eine Reihe von Bestimmungen des Bundesverfassungsgesetzes von 1929 geändert, die sich mit den Schulbehörden des Bundes befassen, zu denen auch die Schulaufsicht über die Pflichtschulen zu zählen ist. Uns interessieren die Bestimmungen, die den Bezirksschulrat betreffen beziehungsweise die Konsequenzen aus ihrer Anwendung.Dem Bezirksschulrat gehören als Vorsitzender der Leiter der Bezirks-verwaltungsbehönde, als Mitglieder mit beschließender Stimme Väter und Mütter scbulibesuchender Kinder (nach dem