Ob die Freiheit der Wissenschaft heute in Österreich bedroht sei, scheint bei oberflächlicher Betrachtung eine rein akademische Frage zu sein.1867 wurde dieses Grundrecht in Österreich vom Herrscher durch Art. 17 des Staatsgrundgesetzes den Untertanen gewährt; es war damals in langen, auch revolutionären Auseinandersetzungen dem absoluten Monarchen vom liberalen Bürgertum abgerungen worden und wurde als Bestandteil der Konstitution ungeheuer fortschrittlich empfunden.Das Staatsgrundgesetz ist heute Bestandteil der Verfassung unserer Republik; man könnte deshalb die Freiheit der