Gentechnisch veränderte Organismen werden in der EU - wie die weiter unten stehende Graphik zeigt - in verstärktem Maße in die Umwelt freigesetzt. 1995 wurden 215 Anträge vor allem in den Ländern Frankreich, Italien, Großbritannien, Niederlande, Belgien und Deutschland gestellt.Mehrheitlich wurden gentechnisch veränderte landwirtschaftliche Nutzpflanzen und nur in einigen wenigen Fällen gentechnisch veränderte Bäume beziehungsweise Mikroorganismen (Bakterien) zur Freisetzung beantragt. In der Regel werden beantragte Freisetzungen von den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsländer