Der Anlaß für diesen, mit einem Fragezeichen versehenen Artikel scheint an sich gar nicht so bedeutsam zu sein; denn es soll hier vom Entwurf des besonderen Studiengesetzes für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften ausgegangen werden. In diesem Entwurf wird eine Ausweitung der Hauptdisziplinen Volksund Betriebswirtschaftslehre und der Rechtsfächer vorgeschlagen. Die Soziologie erhält zum erstenmal eine Verankerung in der Prüfungsordnung, während die anderen Fächer (Sprachen, Technologie, Geographie) ihre Position beibehalten. Das einzige Fach, das reduziert wird, ist Wirtschafts- und