Es war im Juni 1956, als vor dem Berner Bundesgericht der Prozeß gegen die vier rumänischen Emigranten lief, die am 14. Februar 1955 den Ueberfall auf die Gesandtschaft der Rumänischen Volksrepublik verübt hatten. In den Wandelgängen des Gerichtes drängten sich Presseleute und Schlachtenbummler aus aller Welt. Bukarest hatte eine „Beobachterdelegation“ geschickt, die rumänischen Exilorganisationen waren durch führende Persönlichkeiten vertreten. Man maß sich mit feindseligen Blicken, kam dann aber doch ins Gespräch. Der etwas behäbige, mit Pariser Eleganz gekleidete Leiter der