Der OeGB ist bemüht, da und dort Wünsche seiner christlich gesinnten Mitglieder zu berücksichtigen. Gleiches kann man von den Arbeiterkammern nicht sagen. Angesichts dessen, was uns die Zahlen sagen, ist es fast möglich, von einer „Einheit von Partei und Ar- beiterkammer“, von einer Einheit von Marxismus und Arbeiterkammerschrifttum, zu sprechen.Es gibt nicht, wie auf Unternehmerseite, eine Bundesarbeitskammer, wenn auch eine laufende Zusammenarbeit über einen „Arbeiterkammertag" vorhanden ist. Schon 1848, als man auf der anderen Seite die ersten Vorbereitungen für die Errichtung